Hinweis zur Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG
Wir sind ein Kleinunternehmen und nehmen gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Das bedeutet:
- Unsere Preise sind Endpreise. Es erfolgt kein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnungen.
- Wir berechnen keine Umsatzsteuer, da unser Jahresumsatz unter der gesetzlichen Grenze für Kleinunternehmer liegt.
- Auf unseren Rechnungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ - Diese Regelung betrifft ausschließlich die **Mehrwertsteuer auf unsere Produkte und Dienstleistungen** und hat keinen Einfluss auf andere Steuerpflichten.
Was bedeutet das für unsere Kunden?
Für Endverbraucher ändert sich durch die Kleinunternehmerregelung nichts. Die angegebenen Preise sind die endgültigen Beträge, die Sie zahlen. Für Geschäftskunden kann es jedoch bedeuten, dass keine Vorsteuer auf unsere Rechnungen abgezogen werden kann.
Warum wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine gesetzliche Vereinfachung für kleine Unternehmen mit niedrigen Umsätzen. Sie erlaubt es, **keine Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen**. Daher sind wir nicht berechtigt, Mehrwertsteuer auf Rechnungen auszuweisen.
Weitere Informationen
Falls Sie Fragen zur Kleinunternehmerregelung oder zur Rechnungsstellung haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren